Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde vorbehaltlos den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend teilweise auch als «AGB» bezeichnet) zu.
benobix behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft.
Die benobix GmbH, Räbenäcker 9, CH-5522 Tägerig (nachfolgend benobix genannt), erbringt für seine Kunden eine SaaS, bzw. Cloud-Dienstleistungen im Bereich Organisations- und HR-Software zur Unterstützung betriebswirtschaftlicher Prozesse und unternehmerischer und personeller Führungsaufgaben.
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software von benobix zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden in einer Cloud (externes Data-Hosting).
benobix stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages seine Softwarelösung benobix® in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert benobix die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden (Administrations-Oberfläche) und dessen Mitarbeitenden erreichbar ist.
benobix entwickelt die Software weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern und an aktuelle Gesetzgebung anpassen. Erweiterungen (Module) können separat angeboten und dementsprechend auch eigenständig verrechnet werden. Auch können Zusatzmodule zu einem späteren Zeitpunkt von einem integrierten Bestandteil in ein eigenständiges Modul umgewandelt werden.
benobix überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.
Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
benobix räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, seine Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.
Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
benobix stellt dem Kunden eine Schnittstelle (RESTAPI) zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat der Provider in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf diese Schnittstelle aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitbewerber von benobix zu dessen Schaden über die Schnittstelle Daten migrieren oder die Infrastruktur durch Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird.
benobix überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Verwaltung der Server (inklusive Sicherheitsmassnahmen) obliegt der Firma Infomaniak AG, CH – 1227 Genève. Mit der Infomaniak AG besteht eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Der Kunde ermächtigt benobix zur Unter-Auftragsbearbeitung und zur Erteilung allfälliger Weisungen an die Infomaniak AG in seinem Namen.
Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird benobix den Kunden rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen, sofern dies seitens Infomaniak AG möglich und zumutbar ist.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
Der Kunde bleibt in jedem Fall verantwortlich für die durch die Nutzung der Software von benobix generierten und auf dem Server der Infomaniak AG gespeicherten Daten. Dies gilt ausdrücklich auch bei einem Datenverlust oder einem Datensicherheitsproblem.
Für jede benobix Instanz wird ein Datenbank-Backup gemacht. Das Backup wird alle 6 Stunden durchgeführt und für 30 Tage gespeichert. Alle Daten werden ausschliesslich in der Schweiz bei Infomaniak AG gesichert.
Ein Daten-Recovery erfolgt ausschliesslich auf Weisung und Veranlassung des Kunden. Dafür werden CHF 300.00 exkl. MwSt. verrechnet.
Weitere Angaben sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Infomaniak AG zu entnehmen.
Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher von benobix während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht durch benobix besteht.
Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software.
Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungs-termin) berechtigt, die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen von Punkt 6 vorstehend zu verlangen.
benobix ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei benobix noch vorhanden, so gibt benobix die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.
benobix wird Anfragen in üblichen Geschäftszeiten (per E-Mail an support@benobix.ch oder via +41 56 491 38 40) des Kunden oder dessen Mitarbeitenden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten, sofern eine Beantwortung möglich ist. Aus den Gründen einer Effizienzoptimierung kann ein Support via einer Videokonferenz erfolgen.
Telefonische Auskunft wird nur dann erteilt, wenn die anfragende Person intern oder kostenpflichtig durch uns geschult worden ist. Merken wir, dass keine Schulung gemacht wurde bzw. zu wenig Wissen vorhanden ist, wird nur noch schriftlich kommuniziert, bis eine ausreichende, interne Schulung gemacht oder durch uns kostenpflichtig vorgenommen wurde.
Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste generiert hat, werden ausschliesslich im direkten Austausch und auf Weisung des Kunden verändert, sofern dies nötig ist. Insbesondere werden keine Änderungsbegehren von Mitarbeitenden des Kunden umgesetzt, ohne dass der Kunde hierfür ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Eine Bearbeitung der Daten ausserhalb dieses Supportes bzw. ohne direkte Einbindung des Kunden findet nicht statt.
benobix behandelt die Daten der Kunden strengstens vertraulich. Daher werden Auskünfte ausschliesslich an die uns vom Kunden gemeldeten und berechtigten Personen erteilt. Der Kunde kann grundsätzlich maximal drei berechtigte Personen bei benobix hinterlegen. Bei Kunden mit weniger oder gleich 20 Mitarbeitenden ist die Liste auf zwei Personen limitiert. Änderung der berechtigten Personen sind benobix umgehend zu melden. Auch Geschäftsleitungsmitglieder oder Inhaber erhalten keine Auskunft, wenn diese nicht bei uns hinterlegt sind.
Ein unterbruchsfreier Zugriff oder eine 100%ige Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden.
benobix überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler in einem angemessenen Zeitraum. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert
abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die benobix wird den Kunden vor allfälligen Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeitenden auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.
Der Kunde bleibt somit in jedem Fall verantwortlich für die durch die Nutzung der Software von benobix generierten und auf dem Server der Informaniak AG gespeicherten Daten. Dies gilt ausdrücklich auch bei einem Datenverlust oder einem Datensicherheitsproblem.
benobix wird die Mitarbeitenden des Kunden bei Anliegen rund um ihre Daten daher direkt an den Kunden verweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Ebenfalls ist er verpflichtet, entsprechende organisatorische Schutzmassnahmen zu treffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Mitarbeitenden betreffend Datenschutz und Datensicherheit zu informieren bzw. zu schulen und bei Kenntnis von einer Datensicherheits-Verletzung, die personenbezogene Daten betrifft, seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten selbständig nachzukommen. Dazu gehört auch die umgehende schriftliche Orientierung von benobix über die Datensicherheits-Verletzung.
Dem Kunden wird bei Vertragsabschluss ein Benutzerkonto (Kundenadministrator) durch benobix eingerichtet. Der Kunde erhält hierzu eine E-Mail mit einem Initialpasswort, welches bei der ersten Anmeldung zwingend durch ein persönliches, sicheres Passwort ersetzt werden muss.
Der Kundenadministrator ist berechtigt weitere Benutzerkonten für Mitarbeitende des Kunden zu erstellen, zu verwalten und zu deaktivieren. Für sämtliche Handlungen, die über das Konto des Kunden bzw. der von ihm erstellten Benutzerkonten vorgenommen werden, haftet der Kunde, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
benobix behält sich vor, aus Sicherheitsgründen Mindestanforderungen an die Komplexität von Passwörtern vorzugeben sowie bei begründetem Verdacht auf Missbrauch den Zugang zum Benutzerkonto vorübergehend zu sperren.
benobix hat keine Kenntnis von dem Kunden Passwörter und kann solche Daten auch nicht generieren. Dem Kunden wird für die Nutzung von benobix die Zwei-Faktoren-Authentifizierung (2FA) sehr empfohlen.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten und Pflichten wird auf die separate Vereinbarung zur DSG & DSGVO von benobix verwiesen, die mit jedem Kunden abgeschlossen wird und damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden bildet.
Der Kunde verpflichtet sich, benobix das für die Nutzung der Software vereinbarte Entgelt fristgerecht im Voraus zu bezahlen. Die jeweils aktuellen Abopreise gibt benobix dem Kunden im Voraus bekannt bzw. sind die Preise abrufbar unter www.benobix.ch.
Beachten Sie, dass benobix Ihnen abgestufte Preismodelle, je nach Anzahl Mitarbeitende, anbieten. Sehr gerne erarbeiten wir für Sie eine individuelle Offerte.
Ihre benobix-Lizenz wird jeweils für 12 Monate (Vertragsperiode) auf Basis einer gemeinsam vereinbarten maximalen Anzahl Mitarbeitender festgelegt. Damit erhalten Sie eine transparente und planbare Kostenbasis. Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Arbeitstage
Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schriftlich beanstandet werden, gelten als anerkannt. Rechnungen, die 5 Arbeitstage nach Versand beanstandet werden und eine kleinere Anzahl Mitarbeiter enthalten soll, wird mit CHF 100.00 Aufwandgebühr zusätzlich verrechnet. Gleichzeitig bleibt die Zahlungsfrist die gleiche wie auf der originalen Rechnung.
Wächst Ihr Unternehmen, können zusätzliche Mitarbeitende jederzeit aktiviert werden. Diese werden ab Aktivierung anteilsmässig und quartalsweise nachträglich gemäss der vereinbarten Preisstaffel verrechnet. Für die zusätzliche Administration fällt ein Zuschlag von 15 % auf den anteiligen Lizenzpreis an.
Reduziert sich die Nutzung während der laufenden Vertragsperiode, erfolgt keine Gutschrift oder Rückerstattung. Die Lizenzmenge kann für die nächste Vertragsperiode neu angepasst werden.
Als lizenzierter Mitarbeitender gilt jede Person, die als aktiver Benutzer in benobix geführt wird und auf mindestens eine Funktion der gebuchten Lösung zugreifen kann. Eintritte werden ab Aktivierung anteilsmässig verrechnet; bei Austritten erfolgt keine Gutschrift.
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf wird die benötigte Lizenzmenge für die nächste Vertragsperiode gemeinsam überprüft und neu festgelegt. Die Kündigungsfrist innerhalb der Vertragsperiode von 3 Monaten bleibt bestehen.
Eine erste Zahlungserinnerung wird ein Tag nach dem Ablaufdatums der Zahlungsfrist per
E-Mail versendet. Fünf Arbeitstage später wird eine Mahnung per E-Mail versendet mit dem Hinweis, dass nach zwei weiteren Tagen der Zugriff blockiert wird.
benobix macht den Kunden auf die Möglichkeiten der Deblockierung des Zugriffs und die damit verbundenen Kosten aufmerksam:
Bei mehrmaliger verzögerter Zahlung wird die Zahlungsfrist verkürzt. benobix ist berechtigt, auf allen ausstehenden Zahlungen nach Ablauf der Zahlungsfrist zusätzlich den gesetzlichen Verzugszins zu belasten.
Das vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde von den SaaS-Diensten keinen aktiven Gebrauch macht, d.h. keine Daten erfasst oder verändert (bspw. bei Blockierung des Zugriffs zufolge Zahlungsverzug).
Die benobix dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 4 Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte auf den Zeitpunkt der nächsten Abo-Zahlung vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt, die Weiterentwicklung der Software sowie Preiserhöhungen des externen Hosting-Anbieters. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden bzw. im Umfang der Preiserhöhung des externen Hosting-Anbieters. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, steht ihm eine Kündigung des Vertrages auf den Zeitpunkt der Preisanpassung hin offen.
Die Vertragsbeziehung zwischen benobix und dem Kunden entsteht mit der Unterzeichnung der Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Kunden und durch benobix. Die exakte Vertragslaufzeit ist auf der entsprechenden Rechnung aufgeführt.
Tritt der Kunde vor Gewährung des Zugriffs durch benobix und damit vor Beginn der Abo-Dauer vom Vertrag zurück, so hat der Kunde benobix eine Umtriebs-Entschädigung von
CHF 450.00 exkl. MwSt. zu bezahlen. Wurden bereits Schulungen durchgeführt, werden für bis zu zwei Schulungsstunden zusätzlich CHF 300.00 exkl. MwSt. verrechnet. Für jede weitere Schulungsstunde werden zusätzlich CHF 180.00 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Der Vertrag mit benobix endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeitdauer (Abo-Dauer) und muss nicht ausdrücklich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung wird eine neue Rechnung für eine weitere Abo-Periode versendet. Wird diese Rechnung nicht bezahlt, so wird nach 5 Arbeitstagen nach Ablauf der Zahlungsfrist (s. Ziff 8.1 Zahlungsverzug) der Datenzugriff gemäss Ziff. 9.2.1 DATENZUGRIFF FÜR 15 TAGE gesperrt und die Datenbank gegebenenfalls gelöscht.
Die ausserordentliche Kündigung des Vertrags durch benobix oder den Kunden aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei gesetzeswidriger Nutzung vor, wenn der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges auch nach Blockierung keine Zahlung leistet und innert dieser Frist auch keine (u.U. kostenpflichtige) Deblockierung des Zugangs wünscht oder wenn benobix davon ausgehen kann, dass die Software nicht ordnungsgemäss benutzt wird. Kein wichtiger Grund für eine Kündigung ist der Verkauf oder die Aufgabe des Betriebes aus Altersgründen, Konkurs, allgemeinen Gründen, etc.
Nach Beendigung des Vertrags durch schriftliche Kündigung mit benobix steht dem Kunden der Zugriff auf die von ihm während der Nutzung der SaaS-Dienste gespeicherten Daten für 10 Arbeitstage offen. Während diesem Zeitraum können keine Mutationen mehr gemacht werden.
benobix übernimmt jedoch dadurch keinerlei Gewähr für eine Nutzbarkeit von heruntergeladenen Daten auf anderen Systemen.
benobix ist berechtigt, die vom Kunden während der Nutzung der SaaS-Dienste gespeicherten Daten 10 Arbeitstage nach Vertragsbeendigung zu löschen, es sei denn, die Daten dürfen zufolge eines ausdrücklichen Auftrags des Kunden nicht gelöscht werden (Auftrag für einen temporären oder permanenten Datenzugriff). Vorbehalten sind zwingende Aufbewahrungs-pflichten, denen benobix selbst unterliegt.
benobix verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben.
Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.
Der Kunde ermächtigt benobix, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass der Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragsparteien, deren Mitarbeitenden, Unterauftragnehmer usw. führen kann. Die bekanntgebende Partei wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärungen der benobix sowie auf die Vereinbarung zur DSG und DSGVO verwiesen.
Die Parteien sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, solange und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Stromausfälle, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie andere von den Parteien nicht zu vertretende Umstände.
Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von benobix.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesen AGB oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage von benobix angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis, sofern die AGB nicht die Briefform vorsehen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.
Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Bremgarten als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Letzte Aktualisierung: 21. August 2026
Erste Version: 01. Januar 2024
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